Zuschuss-Pflegekasse - Zuschuss-Krankenkasse - Zuschuss-Private Krankenkasse

Pflegesessel Förderungen:
– Krankenkasse (Zuschuss / Kostenübernahme)
– Rezept, Verordnung
– Hilfsmittel (Hilfsmittelnummer)

 

Ein Reha-Sessel bzw. Pflegesessel oder auch Pflegestuhl erleichtert vor allem den Alltag von und mit pflegebedürftigen Personen, deren Mobilität eingeschränkt ist. Bewegungen werden unterstützt und selbständige Aktionen erleichtert. So gibt der Sessel auch den Betroffenen selbst ein Stück Eigenständigkeit im Alltag zurück.

Ganz günstig ist ein solches Hilfsmittel nicht. Darum wird oft versucht diese Kosten über die Kranken- oder Pflegekasse abzurechnen.

Es gibt für Pflegesessel / Pflegestühle keine Hilfsmittelnummer

Die Krankenkassen / Pflegekassen zahlen in der Regel nur für Hilfsmittel, die eine sogenannte Hilfsmittelnummer besitzen. Es gibt für Pflegesessel / Pflegestühle aktuell keine Hilfsmittel-Nummer.

Grundsätzlich „könn(t)en“ die Kassen die Kosten – oder einen Teil der Kosten – für einen Reha-Sessel / Pflegesessel oder Pflegestuhl übernehmen. Diese Sessel sind für die betroffenen Personen eine wichtige Hilfe, weshalb in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf einen solchen Sessel haben können.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können sie bei ihrer Krankenkasse einen Pflegesessel beantragen. Für Mitglieder einer gesetzlichen Kasse gilt für den Hilfsmittelantrag für die Krankenkasse.

In der Realität sieht es dann leider meistens anders aus. Die Kassen lehnen den Antrag auf eine Erstattung oder einen Zuschuss ab, da es für diese hier gezeigten „wohnlichen“ Pflegesessel keine Hilfsmittelnummer gibt.

Würde ein Reha-Sessel das Leben des Betroffenen und der Pfleger deutlich aufwerten und würde er die Kasse auch aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten – etwa bei Pflegekosten – günstiger zu stehen kommen, ist eine teilweise Kostenübernahme ohne Verschreibung teilweise möglich. Dann wird ein Zuschuss beantragt, den die Kassen immer im Einzelfall prüfen. Hier gilt es, einen langen Atem zu haben, denn nicht immer wird ein solcher Zuschuss zum Pflege-Sessel sofort und im gewünschten Umfang genehmigt.

Guter Rat

Die Krankenkasse wird in der Regel eine Kostenübernahme ablehnen. Es gibt als – als Verhandlungsbasis – eine weitere Möglichkeit: Bezahlen Sie den Basistyp eines Pflegesessels und erbitten Sie von der Krankenkasse eine Kostenübernahme oder einen Zuschuss zu den pflegerelevanten Ergänzungen für den Sessel. Dies können z.B. Sonderkissen oder die elektrische Aufstehhilfe des Pflegesessels sein.

Reha-Sessel / Pflegesessel und die Hilfsmittelnummer

Hilfreiche Mittel gibt es von Brillen und Bandagen mit zu Pflegemöbeln wie einem Reha-Sessel. Das Angebot am Markt ist bei den einzelnen Mitteln riesig und für Patienten kaum zu überschauen. Deshalb haben die Kassen ihre eigene Qualitätskontrolle: die Hilfsmittelnummer. Eine solche Nummer erhalten nur die „Hilfs“-Mittel, die vorher geprüft wurden. Unter die Lupe genommen werden bei einer solchen Prüfung Stabilität, Funktionalität und die allgemeine Qualität eines solchen Produktes. Besteht es den Test, wird es mit seiner eigenen Hilfsmittelnummer ins Hilfsmittelverzeichnis aufgenommen. Auf einen Hilfsmittelantrag hin muss die Krankenkasse einen solchen Alltagshelfer dann bezahlen.

 

Medizinische Hilfsmittel von der Steuer absetzen

Blutdruckmessgerät, Rollstuhl, Prothese: Wie Sie sogenannte medizinische Hilfsmittel richtig von der Steuer absetzen, erklären wir Ihnen hier.

Per Definition sind Hilfsmittel "sächliche medizinische Leistungen, die von zugelassenen Leistungserbringern abgegeben werden". Hinter dieser nüchternen Beschreibung verbergen sich nützliche Alltagshelfer kranker Menschen oder Menschen mit Behinderung wie eine Gehhilfe, eine Prothese oder ein Rollstuhl, aber auch eine Sehhilfe oder eine Hörhilfe gehören dazu. Diese medizinischen Hilfsmittel sollen den Alltag erleichtern und gesundheitliche Defizite ausgleichen.

Haben die medizinischen Hilfsmittel einen nachweisbaren therapeutischen Nutzen, übernimmt in der Regel die Krankenkasse die Kosten. Alle medizinischen Hilfsmittel, die die Krankenkasse zahlt, sind im sogenannten Hilfsmittelverzeichnis des Spitzenverbands der Krankenkassen aufgelistet.

Zahlt die Kasse nicht, können die Kosten gegebenenfalls abgesetzt werden

Kosten für medizinische Hilfsmittel, die die Krankenversicherung nicht zahlt, können Sie als außergewöhnliche Belastung in Ihrer Steuererklärung eintragen und absetzen – sofern sie die sogenannte zumutbare Eigenbelastung überschreiten. Allerdings unterscheidet der Fiskus zwischen Hilfsmitteln im engeren Sinne und Hilfsmitteln im weiteren Sinne.

1. Hilfsmittel im engeren Sinne

Bei medizinischen Hilfsmitteln im engeren Sinn ist die Sachlage einfach: Kosten dafür können grundsätzlich als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden. Denn zu den medizinischen Hilfsmitteln im engeren Sinne zählen Gegenstände, die ausschließlich von kranken Menschen oder Menschen mit Behinderung angeschafft werden, um ein Leiden zu lindern. Für einen gesunden Menschen bringen diese Hilfsmittel keine Vorteile.


 

2. Hilfsmittel im weiteren Sinne

Im Gegensatz dazu sind Hilfsmittel im weiteren Sinne Dinge, die nicht nur von kranken Menschen oder Menschen mit Behinderung genutzt werden, sondern auch gesunden Menschen den Alltag erleichtern oder zur Gesundheitsvorsorge eingesetzt werden. Die Kosten für medizinische Hilfsmittel im weiteren Sinne erkennt das Finanzamt nur als außergewöhnliche Belastung an, wenn die medizinische Notwendigkeit bereits vor dem Kauf durch ein Attest des Amtsarztes bzw. der Amtsärztin oder eine Bescheinigung des Medizinischen Dienstes nachgewiesen wurde. Wenn sich die Krankenkasse an den Ausgaben beteiligt, gelten die Kosten übrigens auch als genehmigt.

Ein Hilfsmittel im weiteren Sinne ist beispielsweise:

  • ein Paar Gesundheitsschuhe
  • ein Massagegerät
  • ein Fahrradergometer
  • ein wirbelsäulengerechtes Bett
  • ein Spezialbett mit motorgetriebener Oberkörperaufrichtung